Förderrichtlinie

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

eine der Hauptaufgaben des Elternvereins ist die finanzielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Diese Unterstützung soll die Teilnahme aller an gemeinsamen Schulveranstaltungen gewährleisten.

Niemand soll aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Der Elternvereinsvorstand hat diese Förderrichtlinie beschlossen, um die Vergabe der Unterstützungsleistungen möglichst objektiv und transparent zu gestalten. Die Richtlinie soll Ihnen vorab die Einschätzung erleichtern, ob eine Unterstützung Ihres Kindes möglich ist. Im Zweifel stellen Sie bitte Ihren Antrag!

Wer wird gefördert?

Es können nur Schülerinnen und Schüler der IBMS Perchtoldsdorf finanziell unterstützt werden. Eine Elternvereinsmitgliedschaft muss bestehen bzw. bis zum Auszahlungszeitpunkt erworben werden.

Das Familieneinkommen darf bei einem Kind 2.230 € netto im Monat nicht überschreiten. Dieser Betrag erhöht sich für jedes weitere unterhaltspflichtige Kind um 450 € im Monat.

In das Familieneinkommen sind grundsätzlich alle Einkünfte wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Alimente, Hinterbliebenenrenten, Provisionseinkünfte oder Einkommen aus Vermietung & Verpachtung u.ä. einzurechnen. Familienbeihilfe, Sonderzahlungen (13./14. Bezug), Zinseinkünfte aus Sparguthaben und finanzielle Unterstützungen von anderen Stellen (Gemeinde, Land, Bund, karitative Organisationen) werden dagegen nicht hinzugezählt.

Zins- und Rückzahlungen auf bestehende Schulden können nicht in Abzug gebracht werden. Außergewöhnliche finanzielle Belastungen bei Tod, schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes können berücksichtigt werden.

Die Förderung von Gruppen oder Klassen ist ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Vorrangig die Kosten für die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen (Skikurse, Projektwochen, Auslandssprachaufenthalte). Nicht gefördert werden Schulmaterialien, Ferienaufenthalte, Nachhilfekosten, etc. In Ausnahmefällen kann die Anschaffung hochpreisiger Lernbehelfe, soweit diese für den Regelunterricht erforderlich sind, finanziell unterstützt werden.

Wie wird gefördert?

Der maximale Förderungsbetrag ist mit 50% der anfallenden Gesamtkosten, höchstens jedoch 500 € begrenzt. Sollte die Schulveranstaltung nicht stattfinden oder die Teilnahme nicht erfolgen können, muss der Betrag an den Elternverein zurückerstattet werden.

Wie erfolgt die Prüfung des Antrages?

Die Prüfung der Unterstützungsanträge erfolgt vertraulich durch Obmann bzw. Obfrau und Kassier bzw. Kassierin. Im Bedarfsfall bzw. bei fehlenden Unterlagen behält sich der Vorstand vor, Rückfragen zu stellen oder einen Einkommensnachweis zu erbitten. Über die Höhe des Unterstützungsbetrages entscheidet der gesamte Vorstand des Elternvereins nach Vorlage des anonymisierten Antrages. Förderungen können nur nach Maßgabe der verfügbaren Finanzmittel des Elternvereines vergeben werden. Der Gesamtvorstand kann in besonderen Fällen (z.B. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) vom Erfordernis der EV-Mitgliedschaft absehen und auch mehr als 50 % der Kosten bezahlen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Der Vorstand des Elternvereines